Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) Carl Hass GmbH
Osdorfer Weg 147, 22607 Hamburg, Telefon: 040-892001, E-Mail: info@carlhass.de, Amtsgericht Hamburg HRB 9347, UStIdNr. DE118536365, Registergericht: Amtsgericht Hamburg, Geschäftsführung: Henrik L. Hass, Klaus-Heinrich Hass
§ 1. Allgemeines – Geltungsbereich
1. Für alle Lieferungen und Leistungen der Carl Hass GmbH aus gegenwärtigen und künftigen Geschäftsabschlüssen gelten ausschließlich folgende Bedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Etwaigen AGB des Käufers wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.
2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der nachstehenden Bestimmungen oder einzelvertraglichen Absprachen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
3. Verbraucher/Käufer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die einen Vertrag mit der Verkäuferin zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
4. Die in unterstrichener Kursivschrift gefassten Klauseln dieser AGB gelten zusätzlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2. Angebote, Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch ausdrückliche Erklärung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
2. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, gibt er ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Den Zugang der Bestellung werden wir unverzüglich bestätigen, jedoch stellt die Zugangsbestätigung noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Annahme des Angebots durch uns erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, oder die Vereinbarung eines Liefertermins oder durch Belieferung. Wenn die gewünschte Lieferzeit abgelaufen ist, ohne dass eine solche Annahme durch uns erfolgt ist, gilt das Angebot als abgelehnt.
3. Alle Nebenabreden zu, Ergänzungen von und Änderungen eines von uns erstellten Angebots oder eines Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung durch uns; dies gilt insbesondere für die Vereinbarung von Preisen, Leistungsdaten oder Leistungszeiträumen.
§ 3. Kaufpreis, Lieferung, Qualität
1. Der in einem Angebot genannte oder in einem Vertrag vereinbarte, von dem Käufer zu zahlende Kaufpreis versteht sich, soweit in einem Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, einschließlich Steuern (jedoch zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der zum jeweiligen (Teil)Lieferzeitpunkt geltenden gesetzlichen Höhe), Zölle, Abgaben und Gebühren. Eine nach Abgabe des Angebots oder Abschluss des Vertrages in Kraft tretende Erhöhung dieser Steuern, Zölle, Abgaben und/oder Gebühren berechtigen uns, den angebotenen oder vereinbarten Kaufpreis um den Betrag der für die noch offene Liefermenge wirksam werdenden Steuer-, Zoll-, Abgaben- und/oder Gebührenerhöhung zu erhöhen.
2. Bei vom Käufer zu vertretenden Minderabnahmen behalten wir uns das Recht vor, den Kaufpreis entsprechend anzupassen.
3. Es werden nur Produkte handelsüblicher Qualität geschuldet. Für die Beschaffenheit der Kaufsache ist die schriftliche Beschreibung im Kaufvertrag, in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein maßgeblich. Es werden keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien gewährt.
§ 4. Gefahrenübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf erfolgt der Gefahrenübergang mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person.
2. Der Übergabe gemäß Abs. 1 steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 5. Liefertermine und -fristen
1. Unverschuldete Betriebsstörungen (z.B. Streiks) und andere Ereignisse höherer Gewalt sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung befreien uns für die Dauer des Hindernisses von der Leistungspflicht und führen zu einer entsprechenden Verschiebung von Terminen oder Fristen, die auch eine angemessene Wiederanlaufzeit beinhaltet. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Im Fall von sonstigen nicht von uns zu vertretenden Behinderungen der Leistungserbringung, insbesondere bei Änderungen von gesetzlichen Vorschriften, sonstigen Regelungen, Genehmigungen und dergleichen, die nach Abgabe eines Angebots oder Abschluss eines Vertrages in Kraft treten und für die Durchführung des jeweiligen Vertrages von Bedeutung sind, oder bei Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Hindernisse bei der Durchführung eines Vertrages haben wir Anspruch auf eine angemessene Anpassung von Terminen oder Fristen.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Anlieferungsfahrzeug diese ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Das Entladen muss unverzüglich und ohne Gefahr für das Fahrzeug und dessen Fahrer erfolgen können. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden. Bei nicht natürlichen Verbrauchern/Käufern gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur Bestätigung des Empfanges bevollmächtigt, sowie unsere Lieferung nach Unterzeichnung des Lieferscheines als erfolgt.
3. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die Tankanlage und die Einfüllvorrichtungen in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und in Übereinstimmung mit allen öffentlich- und privatrechtlichen Sicherheitsvorschriften betrieben werden.
§ 6. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller uns gegenüber dem Käufer zustehenden Forderungen einschließlich aller hiermit verbundenen Nebenforderungen (z.B. Zinsen) unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
2. Die Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstigen Verfügungen betreffend von Waren, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, ist unzulässig.
3. Bei Vermischung oder Vermengung mit uns nicht gehörender Ware, wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum an der neuen Sache anteilmäßig nach dem Verhältnis der Rechnungsbeträge der vermischten oder vermengten Erzeugnisse auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum von uns unentgeltlich.
4. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere sämtlichen dem Käufer gegenüber bestehenden Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers oder eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
5. Bei Wiederverkäufern ist die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang widerruflich gestattet. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der im (Mit-)Eigentum von uns stehenden Ware resultierenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungswertes des betreffenden Liefergegenstandes an uns ab. Der Käufer ist auf Verlangen verpflichtet, schriftliche Abtretungserklärungen zu erteilen. Der Käufer ist im gewöhnlichen Geschäftsgang widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für uns im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann insbesondere dann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
§ 7. Mängelansprüche
1. Handelsüblich zulässige und technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge.
2. Festgestellte Mängel sind uns im unternehmerischen Verkehr unverzüglich jedoch spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Ware noch unvermischt ist und sich unterscheidbar im Besitz des Käufers befindet.
3. Wegen eines Mangels kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Nacherfüllung leisten wir nur in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache. Soweit uns die Nacherfüllung binnen vom Käufer zu setzender angemessener Frist nicht gelingt sowie bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer unbeschadet etwaiger Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüche nach seiner Wahl Minderung (Herabsetzung der vereinbarten Vergütung) verlangen oder – sofern die Pflichtverletzung nicht nur unerheblich ist – vom Vertrag zurücktreten.
4. Für Nacherfüllung haften wir bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Leistungsgegenstand geltenden Verjährungsfrist. Für die Ausübung des Rücktrittsrechts gilt § 218 BGB.
§ 8. Haftung
1. Es besteht Haftung auf Schadenersatz und auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (Schadenersatz) wegen mangelhafter oder verspäteter Lieferung oder Leistung sowie wegen Verletzung sonstiger vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz solcher vertragstypischer Schäden beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
3. Soweit unsere Haftung nach diesen AGB ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung unserer Organe und unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere unserer Mitarbeiter.
§ 9. Zahlungen, Abtretungs- und Aufrechnungsverbot
1. Der Käufer hat unsere Rechnungen sofort nach Erhalt netto ohne jeden Abzug zu bezahlen. Etwaig vereinbarte Zahlungsfristen beginnen mit dem Tag der Lieferung. Die Zahlung ist nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können.
2. Der Käufer kommt spätestens in Zahlungsverzug, wenn er 14 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang nicht vollständig leistet.
3. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung einer solchen Zustimmung besteht nicht. § 354a HGB bleibt unberührt.
4. Aufrechnungsrechte können vom Käufer nur dann geltend gemacht werden, wenn wir die Gegenansprüche anerkannt haben, diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 10. Datensicherung und -verarbeitung
1. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses erhobenen persönlichen Daten automatisiert verarbeitet werden. Wir verarbeiten und verwenden diese Daten nur im Rahmen und den Grenzen des BDSG. Die Weitergabe der Daten an Dritte, erfolgt nur im Rahmen der Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung.
§ 11. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
1. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Kaufrechts (CISG).
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag ist je nach sachlicher Zuständigkeit das für den Sitz unseres Unternehmens zuständige Amts- oder Landgericht.
§ 12. Kein Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Beim Heizölkauf besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherkunden nicht, weil auf Verträge über die Lieferung von Heizöl der Ausschlussgrund des § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar ist. Verbraucher können ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen.
Stand: Januar 2023